Menschen Hoffnung geben
Menschen, die eine durch ein Gesundheitsamt bestätigte Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung oder einer psychischen Behinderung vorlegen können, haben einen Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe, die diese Behinderung abmildern oder beheben soll.
Diese Hilfeform wird von LICHTBLICK in Form des Betreuten Wohnens angeboten.
Falls bei Maßnahmebeginn keine Wohnung oder Unterkunft vorhanden ist, stellt LICHTBLICK, wenn möglich, eine Unterkunft zur Verfügung, bis eigener Wohnraum gefunden worden ist.
Diese Maßnahmeform wird von LICHTBLICK auch in Form des „Persönlichen Budgets“ angeboten, bei der Klienten die Leistung der Betreuung wirtschaftlich bedarfsgerecht selbst verwalten.