Betreutes Wohnen für
junge Erwachsene
nach SGB VIII §30 - §41

Manche junge Menschen stehen schon früh vor großen Herausforderungen – sei es aufgrund psychischer Belastungen oder schwieriger Lebensumstände. LICHTBLICK unterstützt 18- bis 21-Jährige mit seelischer Behinderung durch ein strukturiertes Betreuungsangebot im Rahmen des Betreuten Wohnens. Ziel ist es, ihnen einen sicheren Rahmen zu bieten, in dem sie Schritt für Schritt in ein eigenverantwortliches Leben hineinwachsen können.

Junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, die aufgrund einer seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII) besondere Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf sozialpädagogische Begleitung. Ergänzend können individuelle Beratungen (§ 30 SGB VIII) sowie eine Verlängerung der Hilfe über das 21. Lebensjahr hinaus (§ 41 SGB VIII) gewährt werden.LICHTBLICK bietet hierfür Betreutes Wohnen mit stabiler Wohnsituation und intensiver Unterstützung. Ein pädagogischer Mitarbeiter hilft bei Alltagsstruktur, Ausbildung, Behördenangelegenheiten und persönlichen Herausforderungen.Die Maßnahme wird in der Regel vom Jugendamt finanziert. Unser Ziel: Junge Menschen auf ein eigenständiges Leben vorbereiten.