nach SGB IX, §113

Menschen, die eine durch ein Gesundheitsamt bestätigte

Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung oder einer psychischen Behinderung vorlegen können, haben einen Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe, die diese Behinderung abmildern oder beheben soll.

Diese Hilfeform wird von LICHTBLICK in Form des Betreuten Wohnens angeboten.

Im Regelfall wird diese Maßnahme vom Landeswohlfahrtsverband Hessen gewährt, so lange der Bedarf vorhanden ist.


Ein pädagogischer Mitarbeiter unterstützt bei allen anstehenden Problemlagen.

Falls bei Maßnahmebeginn keine Wohnung oder Unterkunft vorhanden ist, stellt  LICHTBLICK, wenn möglich, eine Unterkunft zur Verfügung, bis eigener Wohnraum gefunden worden ist.

Diese Maßnahmeform wird von LICHTBLICK auch in Form des ‚Persönlichen Budgets’ angeboten, bei der Klienten die Leistung der Betreuung wirtschaftlich bedarfsgerecht selbst verwalten.

Ansprechpartner bei Anfragen:

Heike Zöppig
Telefon: 06181 / 923 17-25        [anrufen]
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